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Rüsselsheim Racing Days - Gewerbe in Bewegung

1. - 3. August 2008 - Wir machen mit!

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

Besondere Veranstaltungsedingungen
1. Öffnungszeiten
2. Auf- und Abbautermine für das Freigelände im Gewerbegebiet Hasengrund (öffentliche Flächen)
3. Öffentlicher Verkehrsraum
4. Standbeschaffenheit
5. Betrieb von Präsentationen, Events, usw.
6. Sicherheitsvorschriften
7. Haftung und Bewachung
8. Ausschank / Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken
9. Reinigung
10. Sonderabsprachen
11. Versorgung
12. Rechnungsstellung
13. Aktionen oder besondere Veranstaltungen
14. Werbung während der Veranstaltung
VERANSTALTER:
Gewerbeverein Rüsselsheim 1888 e.V.
Geschäftsstelle:
Silberstraße 11, 65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 79 53 63
Telefax: 06142 79 53 64
info@gv1888.de
www.gv1888.de
Konto-Verbindung :
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 13 Konto 16 01 44 41

Die Teilnahme ist ausschließlich den schriftlich angemeldeten und vom Veranstalter bestätigten Teilnehmern gestattet. Dies gilt auch für Teilnehmer auf Gemeinschaftsständen, z.B. auf dem Gelände von im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen. Alle Teilnehmer haben eine Teilnahmegebühr gemäß der Preisauszeichnung für die Veranstaltung zu entrichten. Ausgenommen sind lediglich künstlerische Darbietung, die keinem sonstigen gewerblichen Zweck dienen. Der Veranstalter hat das Recht eine Teilnahme gegenüber nicht gemeldeten Teilnehmern / Ausstellern ausdrücklich zu untersagen. Dies gilt auch für Teilnehmer die ihre Teilnahmegebühr nicht vor Veranstaltungsbeginn entrichtet haben.

Besondere Veranstaltungsbedingungen

1. Öffnungszeiten | nach oben | PDF
Die Öffnungszeiten der Racing Days sind am:
Freitag , 1.08.2008. von 17.00 -21.00 Uhr
Samstag, 2.08.2008 von 10.00 - 21.00 Uhr
Sonntag, 3.08.2008 von 10.00 - 18.00 Uhr

Die offizielle Eröffnung der Veranstaltung findet am Freitag, den 1. August 2008 um 17.00 Uhr statt.

2. Auf- und Abbautermine für das Freigelände im Gewerbegebiet Hasengrund (öffentliche Flächen) | nach oben | PDF

a) Aufbauarbeiten auf dem Freigelände sind ab Freitag, den 01.08.2008, 18.00 Uhr möglich. Alle Aufbauarbeiten sowie Belegen und Einrichtung der Stände müssen bis spätestens am Samstag, den 02. August 2008 bis 10.00 Uhr , beendet sein.

b) Der Abbau muß bis spätestens Montag, den 4. August 2008 bis 6.00 Uhr beendet sein.

3. Öffentlicher Verkehrsraum | nach oben | PDF
Es handelt sich um asphaltierte Straßen und gepflasterte Bürgersteige. Veränderungen jedweder Art dürfen nur nach Absprache mit der Veranstaltungsleitung und deren ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung erfolgen.

4. Standbeschaffenheit | nach oben | PDF
Es ist darauf zu achten das alle Stände, Aufbauten und dergleichen ausschließlich auf solchen Flächen im öffentlichen Verkehrsraum errichtet werden, die vom Veranstalter hierfür ausdrücklich zugewiesen werden.

Absperrungen, Ausschilderungen, Beleuchtungseinrichtungen und dergleichen, die vom Veranstalter zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit errichtet werden, dürfen nicht verändert werden.

5. Betrieb von Präsentationen, Events, usw. | nach oben | PDF
Alle Veranstaltungsteilnehmer, die ein Auto- oder Motorradhaus betreiben, haben in der Pit-Lane (Silberstraße) einen Einzelstand mit mindestens einem Fahrzeug zu bestücken.
Dieser ist ausdrücklich mit Fachpersonal zu bestücken und mit einem mit der Veranstaltungsleitung abgesprochenem Werbeschild kenntlich zu machen.

6. Sicherheitsvorschriften | nach oben | PDF
Der öffentliche Verkehrsraum im Hasengrund bleibt für den öffentlichen Fahrzeugverkehr zur Sicherstellung der Anliegerzufahrten eingeschränkt erhalten.

Es ist darauf zu achten, dass Verkehrsbeschilderungen, Straßenbeleuchtungen usw. in keiner Form beeinträchtigt werden. Dem fließenden Verkehr ist Vorrang einzuräumen. Bei eigenen Showdarbietungen der Veranstaltungsteilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum sind die erforderlichen behördlichen Genehmigungen über den Veranstalter, mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung, schriftlich einzuholen. Eventuelle behördliche Auflagen sind in Eigenregie zu organisieren und durchzuführen. Der Veranstalter ist von hieraus entstehenden Zusatzkosten freizustellen.

7. Haftung und Bewachung | nach oben | PDF
Der Veranstalter stellt Bewachung nur für vom Veranstalter veranlasste Aufbauten nach individuellem Bedarf. Eine allgemeine Bewachung ist nicht vorgesehen. Die gesetzliche Haftpflicht der Ausstellungsleitung umfasst weder die Gastronomiebetriebe noch etwaige Sonderveranstaltungen. Bei Auf- und Abbau hat jeder Aussteller in besonderem Maße erhöht auf die Sicherheit seiner Ware zu achten.

8. Ausschank / Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken | nach oben | PDF
Eventuelle Genehmigungen, soweit vom Ordnungsamt erforderlich, hat der Teilnehmer selbst einzuholen und die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Der Verkauf von Speisen und Getränken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Für gewerbliches Catering wird vom Veranstalter eine Cateringumlage erhoben. Diese richtet sich nach Art und Umfang des Verkaufstandes und der vom Veranstalter hierfür erstellten Preisliste.

9. Reinigung | nach oben | PDF
Für die Reinigung der Stände / Freigelände hat der Veranstaltungsteilnehmer selbst zu sorgen, sie muss täglich vor Veranstaltungsöffnung beendet sein.
Nach Veranstaltungsende hat eine gründliche Endreinigung zu erfolgen.

10. Sonderabsprachen | nach oben | PDF
bedürfen zur Genehmigung der schriftlichen Bestätigung der Veranstaltungsleitung.

11. Versorgung | nach oben | PDF
Die Versorgung der Freigeländeplätze insbesondere mit Strom, Wasser, usw. erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung und ist im Preis für Stand / Freigelände nicht enthalten.

12. Rechnungsstellung | nach oben | PDF
Die Rechnungsstellung erfolgt direkt mit der Anmeldung, spätestens zum 25.06.2008. In Anbetracht der hohen Vorfinanzierung durch den Veranstalter bitten wir um sofortige Überweisung auf das Konto 16 01 44 41 bei der Kreissparkasse Groß-Gerau (BLZ 508 525 53).

13. Aktionen oder besondere Veranstaltungen | nach oben | PDF
müssen vorher der Veranstaltungsleitung mitgeteilt und von dieser genehmigt werden, damit es nicht zu Überschneidungen kommt oder der Gesamtablauf beeinträchtigt wird. Genehmigungen werden nur im Hinblick auf die Koordinierung erteilt. Prüfung und Haftung für rechtliche Zulässigkeit von Aktionen oder besonderen Veranstaltungen obliegt alleine dem Veranstaltungsteilnehmer. Der Veranstaltungsteilnehmer hat auf dem Freigelände Werbung jedweder Art auf seinen Stand zu beschränken.

14. Werbung während der Veranstaltung | nach oben | PDF
- Werbung auf öffentlichen Flächen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.
- Werbung auf privatem Gelände ist ausschließlich dem Grunstückseigentümer, dessen Mieter oder Pächer mit eigenem Namen vorenthalten
- Fremdwerbung auf privaten Grundstücken, die ausschließlich für die Veranstaltung Racing Days eingestellt wird ist verboten und Bedarf ansonsten der entgeltlichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

ZUWIDERHANDLUNG WIRD NACH BGB VERFOLGT, SOWIE DEM WERBENDEN IN RECHNUNG GESTELLT !

Rüsselsheim Racing Days 2008 | 1. - 3. August 2008 | www.ruesselsheim-racing-days.de